Energieausweis für Wohngebäude

Sie möchten ein Haus verkaufen oder eine Wohnung neu vermieten? Dann benötigen Sie in der Regel einen gültigen Energieausweis. Er informiert über die energetischen Eigenschaften des Gebäudes und hilft Interessierten, Gebäude überschlägig zu vergleichen.
Es gibt zwei Arten: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Welcher für Ihr Gebäude möglich oder vorgeschrieben ist, hängt unter anderem vom Baujahr, der Zahl der Wohnungen und dem energetischen Zustand ab.
ALVORA erstellt Energieausweise für Wohngebäude in Burgthann, im Nürnberger Land und im Raum Nürnberg.
Wann wird ein Energieausweis benötigt?
Ein Energieausweis wird insbesondere benötigt:
- nach der Fertigstellung eines Neubaus,
- nach Sanierungen, wenn die energetischen Anforderungen anhand einer Berechnung für das gesamte Gebäude nachgewiesen werden,
- beim Verkauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung,
- bei einer neuen Vermietung oder Verpachtung eines Hauses oder einer Wohnung.
Ein bereits vorhandener, gültiger Ausweis kann verwendet werden. Er gilt grundsätzlich zehn Jahre. Bei Verkauf oder Vermietung muss der Ausweis Interessierten spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und nach Vertragsabschluss unverzüglich übergeben werden.
Ein Energieausweis bezieht sich grundsätzlich auf das gesamte Gebäude. Auch beim Verkauf oder bei der Neuvermietung einer einzelnen Wohnung wird daher grundsätzlich ein gültiger Energieausweis für das gesamte Gebäude benötigt.
Wenn Sie Ihr Haus selbst bewohnen und weder verkaufen noch neu vermieten, brauchen Sie allein deshalb keinen Energieausweis. Für Baudenkmäler und sehr kleine Gebäude gelten Ausnahmen.
Bedarfsausweis
Der berechnete Energiebedarf
Beim Bedarfsausweis werden die Eigenschaften des Gebäudes betrachtet: zum Beispiel Außenwände, Dach, Fenster, Heizung und Warmwasserbereitung. Daraus wird der Energiebedarf unter festgelegten Nutzungsbedingungen berechnet. Das individuelle Heizverhalten der bisherigen Bewohner bestimmt das Ergebnis nicht.
Für Neubauten ist ein Bedarfsausweis vorgeschrieben. Auch bei manchen älteren Wohngebäuden ist er unter bestimmten Voraussetzungen die erforderliche Ausweisart.
Verbrauchsausweis
Der bisherige Energieverbrauch
Der Verbrauchsausweis beruht auf geeigneten Verbrauchsdaten des gesamten Gebäudes für Heizung und Warmwasser über mindestens 36 zusammenhängende Monate. Der Zeitraum muss die jüngste Abrechnungsperiode einschließen, deren Ende nicht mehr als 18 Monate zurückliegt. Längere Leerstände werden berücksichtigt und die Heizdaten um Witterungseinflüsse bereinigt.
Der Wert wird auch durch das Verhalten der Bewohner beeinflusst. Er zeigt daher nicht automatisch, wie viel Energie künftige Bewohner verbrauchen werden. Ein Verbrauchsausweis ist nur möglich, wenn er für das Gebäude zulässig ist und geeignete Daten vorliegen.
Welche Angaben sind für die Vorbereitung hilfreich?
Hilfreich sind der Anlass für den Energieausweis, etwa Verkauf, Vermietung oder Neubau, das Baujahr und die Anzahl der Wohnungen sowie vorhandene Bauunterlagen und Angaben zu Heizung und Sanierungen. Falls ein Verbrauchsausweis infrage kommt, werden zusätzlich Verbrauchsdaten benötigt. ALVORA prüft auf dieser Grundlage die zulässige Ausweisart und erstellt ein Angebot.
Energieausweis anfragen
Kontaktieren Sie mich und schildern Sie mir kurz, für welches Wohngebäude Sie einen Energieausweis benötigen.

